Stadt Löffingen (Druckversion)

... ist etwas Besonderes!

Bei uns haben Sie die Möglichkeit von Montag bis Freitag und zusätzlich an jedem Samstag in Löffingen oder den Ortsteilen standesamtlich zu heiraten.

Sie haben die Wahl: Die standesamtlichen Trauungen können in allen Rathäusern der Ortsteile, sowie im Trausaal des Rathauses der Stadt Löffingen stattfinden. Dieser befindet sich im Dachgeschoss des neu renovierten Gebäudes. Brautpaare, die sich das Ja-Wort geben möchten, finden dort eine besondere und historische Atmosphäre vor. Schön dabei ist, dass mit dem Einbau des Fahrstuhles auch für behinderte und ältere Menschen ein einfacher Weg zum Trauort ermöglicht wird.

Neben der Standesbeamtin Frau Oster führen in Löffingen auch alle Ortsvorsteher und der Hauptamtsleiter Trauungen durch.

Für Ihre standesamtliche Trauung sollten Sie sich rechtzeitig anmelden – frühestens allerdings ein halbes Jahr vorher. Die Anmeldung ist erforderlich um zu prüfen, ob beide Verlobten alle Ehevoraussetzungen erfüllen und muss dort erfolgen, wo einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.

Nutzen Sie diese Zeit, denn in Einzelfällen kann die Beschaffung nötiger Papiere (je nach Nationalität und Familienstand) längere Zeit in Anspruch nehmen.

Bitte vereinbaren Sie mit dem Standesamt einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung, zu diesem (wenn möglich) beide Verlobte anwesend sind. Sollte es einem Verlobten aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, bei der Anmeldung der Eheschließung anwesend zu sein, bitten wir Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorzulegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist. Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.

Grundsätzlich sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil
  • bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde im Original mit Übersetzung nach ISO-Norm
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, die nicht älter als vier Wochen ist

Das Standesamt kann je nach Staatsangehörigkeit und Familienstand weitere Unterlagen verlangen, z.B. Einbürgerungsurkunde, Spätaussiedlerbescheinigung, Bescheinigung über die Namensänderung, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder o.ä.

Hinweis: Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister enthält außer den Angaben zur Geburt auch spätere Änderungen (Adoption, Namensänderung). Hinweise werden nur auf Verlangen aufgenommen. Eine Abstammungsurkunde/Geburtsurkunde ist für eine Anmeldung zur Eheschließung nicht ausreichend.

Vorsicht bei Urkundenvermittlung über Dritte

In den letzten Jahren bieten immer mehr Dritte auf ihren Websites an, Urkundenbestellungen problemlos und schnell für Sie abzuwickeln.

Für das Weiterleiten der Bestellungen per E-Mail wird jeweils ein zusätzliches Entgelt fällig, das von den Vermittlern auf die Gebühren für die jeweiligen Urkunden aufgeschlagen wird.

Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass diese Gewerbeunternehmen weder vom Standesamt der Stadt Löffingen unterstützt werden, noch mit diesem auf irgendeine Weise verbunden sind!

Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters zur Bestellung standesamtlicher Urkunden führt zu keiner Beschleunigung des eigentlichen Vorgangs.

Schnell und unproblematisch bekommen Sie Ihre Urkunden direkt beim Standesamt. Rufen Sie uns gerne an 07654-802-21, schreiben Sie uns eine E-Mail oder kommen Sie persönlich vorbei.

http://goeschweiler.de/http://www.loeffingen.de/index.php?id=566